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BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ermöglichung der vollständigen Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht - Notwendigkeit einer besonderen Rechtfertigung für die Bestimmung des Zeitpunktes für das In-Kraft-Treten eines Gesetzes
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- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht jedenfalls nicht so weit, dem Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (BVerfGE 43, 242 [286]). - BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes im rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht und entspricht damit den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewührleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]). - BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes im rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht und entspricht damit den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewührleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]).
- BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51
Ärztliches Berufsgericht
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und dem rechtsstaatlichen Prinzip folgt nicht, daß gerichtliche Verfahren zwei Instanzen umfassen müssen (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 6, 7 [12]). - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76
Ehereformgesetz
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Insoweit ist auch für die Bestimmung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten eines Gesetzes ein Gesichtspunkt maßgebend, den das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Problematik von Stichtagsregelungen herausgestellt hat: Die Wahl des Zeitpunkts des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes muß am gegebenen Sachverhalt orientiert, d.h. sachlich vertretbar sein (BVerfGE 47, 85 [93 f.]). - BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG und dem rechtsstaatlichen Prinzip folgt nicht, daß gerichtliche Verfahren zwei Instanzen umfassen müssen (BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 6, 7 [12]). - BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70
Jugendgefährdende Schriften II
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes im rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht und entspricht damit den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewührleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]). - BVerfG, 10.11.1964 - 2 BvL 14/61
Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 5 BRAO
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Sie ermöglicht die vollständige Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes im rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht durch ein Gericht und entspricht damit den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewührleisteten Rechtsweg (vgl. BVerfGE 15, 275 [282]; 18, 203 [212]; 21, 191 [194 f.]; 31, 113 [117]). - BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 22.79
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -).